DOMAINRECHT

Das Domainrecht spielt für Unternehmen inzwischen eine führende Rolle innerhalb des Kennzeichenrechts. Die Kreation einer neuen Marke beginnt heutzutage meist mit der Frage, ob das potentielle Kennzeichen noch als Domain Name (Internetdomäne) unter den wichtigen Top-Level-Domains (also .com & Co.) verfügbar ist. Umgekehrt können auch alteingesessene Marken durch Domain Names, die diese Marken enthalten, substantiell geschwächt werden. Und zwar sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich. Entsprechend hoch ist das wirtschaftliche Interesse der Markeninhaber, „ihre“ Domains zu halten und Dritte von einer missbräuchlichen Verwendung der Marken in Internetdomänen abzuhalten

Die Kanzlei berät Unternehmen im Hinblick auf eine optimale Domain-Name-Strategie und deren Umsetzung. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt allerdings beim Vorgehen gegen Kennzeichenverletzungen durch Domain Names und inbesondere gegen Domaingrabbing (inkl. Cybersquatting und Typosquatting). Derartige Verletzungen haben vor allem durch die neuen generischen TLDs zugenommen. Vermehrt geht es auch um Verletzungen auf internationaler Ebene. Derartige Fälle können, falls nötig, mit Hilfe von kooperierenden Kanzleien im Ausland betreut werden.

Zur Konfliktlösung kommen zum einen außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren für Domain Names in Frage. Dies sind in der Regel kostengünstige und kurzfristige Verfahren. Hier ist vor allen die Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) der ICANN zu nennen, welche Schiedsverfahren vor verschiedenen Institutionen ermöglicht, etwa vor der World Intellectual Property Organisation (WIPO). Die UDRP findet auf viele country-code Top-Level-Domains (ccTLDs) sowie generische Top-Level-Domains (gTLDs) Anwendung. Für andere TLDs gibt es andere Schiedsverfahren. So z.B. für .eu Domain Names das ADR-Verfahren.

Zum anderen kommt ergänzend oder alternativ ein gerichtliches Vorgehen vor dem jeweils kompetenten nationalen Gericht infrage. Bei den klassischen Gerichtsverfahren ist eine anwaltliche Vertretung in der Regel Pflicht, bei den Schiedsverfahren macht es jedenfalls Sinn, einen erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen.

Gleichgültig ob staatliches Gerichtsverfahren oder außergerichtliches Streitschlichtungverfahren: Der materiellrechtliche Kern von Domainrechtsstreitigkeiten ist stets das Kennzeichenrecht, und hier insbesondere das Marken-, Firmen- und/oder Namensrecht. Entsprechend steht das Domainrecht nicht isoliert, sondern ist vor allem im Zusammenhang mit dem Markenrecht zu sehen. Und folglich ist es grundsätzlich hilfreich, einen im Markenrecht spezialisierten Anwalt auch bei Domainrechtsstreitigkeiten zu Rate zu ziehen.