Anwaltskanzlei für IT-Streitigkeiten
Hilfe bei IT-Projekt in Schieflage
Der Auftraggeber zieht einen Rechtsanwalt bei IT-Projekten auch bei externen Auftragnehmern häufig erst dann heran, wenn es zu Problemen beim Projekt oder dessen Ergebnis kommt. Dasselbe gilt spiegelbildlich für den Softwareentwickler bzw. sonstigen Auftragnehmer. Das Problem kann etwa der (drohende) Projektabbruch sein oder ein Schaden durch eine fehlerhafte Anwendung.
Hier kann ein Anwalt helfen, das Projekt doch noch zu rettern. Oder einen möglichst günstigen Ausstieg zu erreichen, etwa durch einen Rücktritt. Oder jedenfalls Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Zur Durchsetzung einer befriedigenden Lösung ist es regelmäßig sehr wichtig, dass eine juristisch korrekte Beweissicherung erfolgt.
Ziel muss dabei nicht zwangsläufig ein Gerichtsverfahren sein. In der Regel ist eine einvernehmliche Regelung – und sei es in einem Schlichtungsverfahren – vorzugswürdig. Hier hilft die Kanzlei bei den Verhandlungen und dem Erreichen einer angemessenen Vergleichsvereinbarung. Letztlich landet jedoch ein sehr beachtlicher Prozentsatz der Streitigkeiten doch beim Gericht. Und für diesen Fall zahlt es sich aus, von Anfang an einen erfahrenen Prozessanwalt herangezogen zu haben.
Abwehr von Verletzungsansprüchen
Ferner kann es im Zusammenhang mit IT-Projekten auch außerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu Softwarerechtsverletzungen kommen, etwa wenn Rechte Dritter verletzt werden. Hier geht es vorwiegend darum, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aufgrund einer Urheberrechts- und/oder Patentrechtsverletzung geltend zu machen (etwa durch eine Abmahnung). Oder gegen entsprechende Ansprüche zu verteidigen.
Unterstützung bei Lizenz-Audits
Bei Lizenzverträgen kommt es regelmäßig zu Meinungsverschiedenheiten über die Durchführung von Audits. Streitig ist oftmals, ob ein Audit überhaupt durchgeführt werden kann – und wenn ja: auf welche Art und Weise und in welchem Umfang. Standardlizenzverträge, die der AGB-Kontrolle unterfallen, beinhalten in vielen Fällen unwirksame Klauseln zum Audit. Derartige rechtliche Argumente können im Rahmen eines Konfliktes einen entscheidenden Beitrag zur Lösung leisten.